Allgemeine Vertragsbedingungen Stand:03-2019
- Das Mitglied ist zur Nutzung der im Unterrichtsplan festgelegten Stunden ab Vertragsabschluss mit der jeweils gewählten Beitrags Option berechtigt.
Der Beitrag ist mit Vertragsbeginn zum Ersten des Monats im Voraus fällig.
Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem technischen Vertragsbeginn. Siehe gesonderte Beitrags Ordnung und Aufnahme Antrag. - Den Mitgliedern stehen zur Nutzung alle Räume u. Einrichtungen zu den jeweiligen Unterrichten zur Verfügung. Außer solche mit Büro, Privat oder Therapie gekennzeichneten oder vom Schulleiter benannte Räume.
Sonder- Nutzungs- Recht gilt für den ordnungsgemäßen Umgang des Inventars und Nutzung der Teeküche /Aufenthaltsraum. - Beitragsbefreiung auf Grund von Urlaub, Umzug, Schwangerschaft, Krankheit usw. sind nicht, bzw. nur in Absprache möglich. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird die versäumte Zeit an die Laufzeit angehängt werden. Eine Stilllegung des Vertrages ist bis zu maximal 3 Monaten pro Mitglied möglich.
Hier wird ein Betrag von 5,00 € pro Monat zum Ausgleich fällig.
Die stillgelegten Monate werden der Vertragslaufzeit angehängt. Beitragsangleichungen berühren den Vertrag ebenfalls nicht. Diese können aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen werden. Der Mitgliedsbeitrag ist immer in der für jeden ersichtlichen ausgehängten Preisliste einzusehen. Sonderkündigungen wegen Beitragsanpassung werden nicht anerkannt, da sich diese immer in zumutbaren und wirtschaftlich angepassten Höhen bewegen. - Eine Erhöhung des Beitrags ist auch möglich, wenn ein Mitglied durch Geburtstag, in die nächst höhere Preiskategorie fällt. Diese Erhöhung berührt die Mitgliedschaft in keiner Weise.
- Aushängende Trainingspläne/ Zeiten können nach Bedarf oder Anfrage geändert werden. Geänderte Zeiten u. Namen Änderungen der Sportschule sind bestimmt durch die Nachfrage und berühren die laufenden Verträge und Bestimmungen nicht.
- Angebotene Kurse und Übungseinheiten finden aus organisatorischen und kalkulatorischen Gründen erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen statt. bzw. KV- Kurse u. Workouts ab 8 Teilnehmer. Sollte aus Punkt 5 genannten Gründen Stunden entfallen, so entbindet es das Mitglied nicht von der Zahlungspflicht, da genügend Ausweichmöglichkeiten angeboten werden.
- Die monatlichen Beiträge sind spätestens am 1. Werktag des laufenden Monats fällig. Für verspätete Zahlungen oder Gebühren bei Rücklastschriften, Mahnungen etc. hat das Mitglied, bzw. der Vertragsunterzeichner mit je € 10.- aufzukommen.
- Die abgeschlossenen Verträge mit dem Fit & Fight Rheine, sind bindend und können ausschließlich nur nach schriftlich Frist u. Form gerechter Kündigung gekündigt werden. Emails werden nicht akzeptiert. Die Kündigung
( Poststempel ) muss 2 Monate vor Quartalsablauf eingegangen sein.
Bei nicht Fristgerechter Kündigung, kann die Kündigung erst zum Ende des nächsten Quartals angenommen werden. - Beiträge aus gekündigten Verträgen, welche bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeglichen sind, verlängern sich ebenfalls um ein weiteres Quartal.
- Kündigungen werden ausschließlich erst dann anerkannt und wirksam, wenn bis zum Ablauf der Mitgliedschaft alle Beiträge und eventuelle Zusatzkosten ausgeglichen sind.
- Anfallende Mahn- und Portogebühren sind ebenfalls vom Zahlungspflichtigen / Mitglied auszugleichen. Nach Zahlungsverzug würden weitere Kosten entstehen, die dann von dem Mitglied zu tragen sind.
- Bei mehr als 2 Monatsbeiträgen Rückstand hat der Inhaber der Taiji Dao Schule das Recht dem Mitglied fristlos zu kündigen. Dies entbindet jedoch nicht von der Zahlungspflicht der bis dahin angefallenen Beträge, sowie der Bezahlung der bis dahin restlichen Laufzeit des Vertrages. Weiter können die Verträge auch an ein Inkasso Unternehmen verkauft werden.
- Ein weiterer Grund zur fristlosen Kündigung seitens des Fit & Fight ist, wenn sich ein Mitglied ungebührlich in der Öffentlichkeit benimmt und somit die Schuleinrichtung, eines oder die Mitglieder, die Lehrkräfte in Verruf bringt. Dies gilt auch bei nicht Einhaltung das Fit & Fight u. von seinen Trainern vertretenen ethisch u. moralischen Grundsätze.
Ebenso der Grundsätze aller durch das Fit & Fight vertretenen Systeme,
entsprechend seine Lehrer/ Meister eingeschlossen. In solch einem Fall wird die Unterrichtsteilnahme sofort untersagt.
Die Kündigung ist dann vom Inhaber/ seines direkten Vertreters des Fit & Fight auszusprechen. Dem Mitglied wird Gelegenheit zur Klärung gegeben. Sollten die Gründe für eine die Kündigung dem Inhaber gegenüber nicht entkräftet werden können, so wird diese unmittelbar ausgesprochen u. wirksam. Hier besteht Zahlungspflicht bis zum nächsten regulären Kündigungs- Termin.
Bei grob fahrlässigem Verhalten gegenüber einem Trainingspartner entgegen den Anweisungen des anwesenden Trainers, haftet der Verursacher in vollem Umfang.
13b. Für eventuelle Personenschäden, Verletzungen usw. die im Trainings Geschehen eintreten, haftet das Fit & Fight nicht. Grundsätzlich liegt
die Teilnahme oder Besuch alle Unterrichte, Aktivitäten und Trainings in eigener Verantwortung und die Durchführung erfolgt auf eigene
Gefahr. Die üblichen, auch speziellen Hygiene Regeln und Maßnahmen gegen Infektionen, psychische wie physische Schäden oder
Verletzungen sind einzuhalten. Die Anordnungen und Verhaltensregeln des Personals ist zur Vermeidung möglicher Risiken oder Folgen,
unbedingt und ohne Wenn und Aber folge zu leisten.
- Vorgegebene Trainingskleidung der jeweiligen Sparte ist Pflicht. Diese ist bei den Trainings Einheiten zu tragen. Bei Bestellung ist diese per Vorkasse zu zahlen,
da die Sporteinrichtung für die Ware in Vorkasse tritt.
Sollte eine Ausnahme gemacht werden, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fit &Fight - Für verursachte Schäden am Eigentum des Fit & Fight und dem Gebäude, haftet der/ das Mitglied oder die Erziehungsberechtigten in vollem Umfang.
- Bei Mitglieder/ Beitrags- Karten Verlust kann dem Mitglied nur Kostenpflichtig Ersatz gestellt werden.
Die 10er Beitrags Karten haben eine Gültigkeit für 1 Zeit Jahr vom Ausstellungs- Datum beginnend. Ausnahmen bei Krankheit, etc. siehe Absatz 2.